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Leitbild des WVT mit Film
Über UnsDas Leitbild der verbandlichen Zusammenarbeit im WVT "Gemeinsam stark – Wassermanagement im Verbändemodell" und der Film "75 Jahre WVT" wurden veröffentlicht.
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Hier geht’s zu den Vorträgen
Die 5. Hannover Fachtagung von IWW und WVT fand am 09.02. unter Beteiligung von Herrn Minister Meyer statt.
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Positionspapier Siedlungswasserwirtschaft Niedersachsen 2024/2025
Hier geht es zum Positionspapier.Das Positionspapier 2024/2025 unserer Siedlungswasserwirtschaftsverbände in Niedersachsen wurde am 20.09.2024 veröffentlicht und steht Ihnen nun zur Verfügung.
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Am 11.04.2024 fand die Abschlussveranstaltung zum siebenten landesweiten Kennzahlenvergleich zur Trinkwasserversorgung in Sachsen-Anhalt statt.
Hier geht es zum KennzahlenvergleichLandesweiter Kennzahlenvergleich der Trinkwasserversorgung Sachsen-Anhalt 2022
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Positionspapier Siedlungswasserwirtschaft Sachsen-Anhalt 2024/2025
Hier geht es zum Positionspapier.Das Positionspapier 2024/2025 unserer Siedlungswasserwirtschaftsverbände in Sachsen-Anhalt wurde am 16.09.2024 veröffentlicht und steht Ihnen nun zur Verfügung.
Mitglieder
Verbände der Siedlungswasserwirtschaft
Die Verbände der Siedlungswasserwirtschaft sind für die Trinkwasserversorgung und die Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum verantwortlich. So versorgen die Siedlungswasserwirtschaftsverbände in Niedersachsen z.B. rund 50 % der Bürger stets mit frischem Trinkwasser aus der Region. Die Trinkwasserverbände engagieren sich für eine langfristige und nachhaltige Trinkwasserpolitik, um die Trinkwasservorräte auch für spätere Generationen zu sichern. Hierfür erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft.Im Bereich der Abwasserbeseitigung wird moderne Technik eingesetzt, um das Abwasser zu reinigen und somit die Umwelt vor Belastungen zu schützen. Die Verbände arbeiten kostendeckend, zuverlässig und ausschließlich im Sinne der Bürger. Daher sind die Trinkwasser- und Abwasserpreise niedrig und stabil.
Deichverbände
Deichverbände sind die "Urzelle" der Wasserverbände. Ihre Aufgabe besteht in der Erhaltung der rd. 800 km langen Küstendeiche und im Hochwasserschutz im Binnenland.Die ersten Küstenschutzverbände stammen aus dem 12./13.Jahrhundert. Dort hatte man bereits seit langem erkannt, dass der Kampf des Menschen gegen das Wasser dann vergebens ist, wenn man diesen Kampf dem einzelnen überlässt. Nur die Gemeinschaft konnte Erfolg haben. Aus dieser Erfahrung der kollektiven Gefahrenabwehr entstand das Gemeinschaftsgefühl und das Betroffenheitsinteresse.
Unterhaltungsverbände
In Niedersachsen und Sachsen-Anhalt haben die Landtage für die Unterhaltung der Gewässer II.Ordnung flächendeckend für das jeweilige Bundesland Unterhaltungsverbände geschaffen, deren Grenzen Niederschlagsgebiete von Flüssen bilden und deren Mitglieder und Kostenträger die Grundstückseigentümer und/oder die Gemeinden sind. Der Aufgabenkatalog dieser Verbände kann neben der "klassischen" Gewässerunterhaltung auch Aufgaben anderer wasserbaulicher Maßnahmen (z.B. Rückbau), Melioration oder der Landschaftspflege umfassen.In Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gibt es rund 50.000 km Gewässer der II.Ordnung, um die sich in Niedersachsen 107 Unterhaltungsverbände und in Sachsen-Anhalt 28 Unterhaltungsverbände kümmern.
Wasser- und Bodenverbände
Neben den Unterhaltungsverbänden für die Unterhaltung der Gewässer II.Ordnung gibt es in Niedersachsen noch eine Vielzahl von "kleineren" Wasser- und Bodenverbänden, die für die Unterhaltung der restlichen rund 130.000 km Gewässer III.Ordnung verantwortlich sind. Diese Verbände haben ebenso wie die Unterhaltungsverbände für die Unterhaltung von Gewässern II.Ordnung unter Beachtung der ökologischen und naturschützerischen Gegebenheiten folgende Aufgaben zum Ziel:
- Aufrechterhaltung des einwandfreien Abflusses des Niederschlagswassers
- Durchführung aller wasserbaulicher Maßnahmen und Unterhaltungsmaßnahmen in allen Größenordnungen
- Regionaler Ausgleich zwischen Wasserüberschuss- und -mangelgebieten
Die Kosten dieser Maßnahmen tragen auch hier die Mitglieder der Verbände (Grundstückseigentümer oder Gemeinden).